Lexikon -Eigenkollisionsschäden (Erweiterte Eigenschadendeckung)
Bei der Haftpflichtversicherung für PKWs hat der Versicherte Versicherungsschutz für Sachschäden, die eine mitversicherte Person Ihnen, dem Halter oder dem Eigentümer an einem anderen Ihrer Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum durch den Gebrauch des versicherten Pkw zufügt. Dadurch entstehende Folgeschäden (z. B. Wertminderung, Mietwagenkosten/Nutzungsausfall und sonstige Ausfallkosten) sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Kein Versicherungsschutz besteht auf eigenen Grundstücken.
Entschädigungsleistung ist dabei auf einen bestimmten Betrag begrenzt und kann zudem eine Selbstbeteiligung fordern.